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FG Brandenburg, 08.03.1999 - 1 K 2418/97 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss eines Vertrages über das oberirdische Einleiten von Abwässern; Umsatzsteuerbarkeit der Einlassgebühren; Begriff des Entgelts; Qualifizierung als durchlaufender Posten; Rechtliche und wirtchaftliche Zuordnungsmöglichkeit; Gebührenpflicht aus öffentlichem Recht; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 08.03.1999 - 1 K 2418/97 U
- BFH, 27.07.2000 - V R 31/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 2005/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 11.08.1966 - V 13/64 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 24.02.1966 - V 135/63
Übertragung der Verfügungsmacht an den einzelnen Bestandteilen einer …
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- FG Hamburg, 22.02.2006 - II 138/05
Abwasserannahmegebühr ist kein durchlaufender Posten
Die Klägerin kann das Annahmeentgelt vom Kunden fordern, die Stadt Hamburg kann ihrerseits allein der Klägerin dieses Entgelt in Rechnung stellen und dieses von der Klägerin fordern (ähnlich siehe Finanzgericht des Landes Brandenburg vom 08.03.1999, 1 K 2418/97 U, EFG 1999, 511 unter Bezugnahme auf BFH vom 24.02.1966, V 135/63, Bundessteuerblatt III 1966, 263; Schuhmann in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , § 10 , Anmerkung 285 f.).